Markenschutz
Autorisierung ist kein Zugeständnis. Sie ist das Werkzeug.
Schutz auf dem Marktplatz ist keine Frage des guten Willens, sondern der Werkzeuge. Fast alle setzen eine Liste autorisierter Händler voraus.
Warum ohne autorisierten Händler nichts greift
Brand Registry, Markengating, Transparency, das Entfernen fremder Angebote – jedes dieser Instrumente stützt sich auf die Frage, wer verkaufen darf. Wer diese Liste nicht hat, kann gegen niemanden vorgehen: nicht gegen Graumarktware, nicht gegen Preisbrecher, nicht gegen Fälschungen.
Viele Hersteller lehnen Marktplatzhändler ab, um die Kontrolle zu behalten. Das Ergebnis ist das Gegenteil: Solange die Ware über einen diffusen Großhandel verteilt wird, gibt es niemanden, den man autorisieren – und damit auch niemanden, den man ausschließen könnte. Ein bis zwei schriftlich autorisierte Händler geben Ihnen das Recht, die Marke für alle anderen zu schließen.
Preis
Wir vereinbaren mit Ihnen schriftlich einen Mindestpreis und halten ihn – auch dann, wenn andere ihn unterbieten und wir dadurch die Buy Box verlieren. Wer unterbietet, steht in Ihrem Monatsbericht mit Namen. Erfahrungsgemäß sind das häufig Ihre eigenen Händler; das zu wissen ist unangenehm und nützlich zugleich.
Zusätzlich messen wir die Preisspanne jeder Produktseite über 90 Tage. Eine gewisse Streuung ist auf Marktplätzen normal; auffällig wird es jenseits von 40 Prozent – dort lohnt der Blick auf den Anbieter dahinter.
Anbieter
Wir erfassen laufend, wer auf Ihren Produktseiten steht, wer die Buy Box hält und welchen Anteil Amazon Retail selbst nimmt. Aus denselben Daten lässt sich ablesen, ob Ihre Marke an vielen Händlern hängt oder an einem einzigen – für Sie eine Risikokennzahl, denn fällt dieser eine aus, fällt der Marktplatzumsatz mit.
Inhalte
Fremde Bilder, falsche Varianten, fehlende EANs und doppelte Produktseiten kosten Sie Umsatz und beschädigen die Darstellung Ihrer Marke. Wir räumen das auf und arbeiten nach Ihrem Brandbook. Neue Inhalte gehen vor der Veröffentlichung an Sie.
Was nur Sie können – und wo wir zuarbeiten
Fremde Angebote entfernen, Marken gaten, Transparency einführen: Antragsteller ist immer der Markeninhaber. Wir versprechen Ihnen keine Befugnisse, die wir nicht haben. Was wir tun, ist die Vorarbeit – Beweise sammeln, Fälle dokumentieren, Fristen im Blick behalten und den Vorgang begleiten.
Auch beim europäischen Produktrecht arbeiten wir zu: GPSR-Angaben, Verantwortlicher in der EU, Konformitätsunterlagen und Kategorieanforderungen gehören auf die Produktseite, bevor Amazon danach fragt.
Sehen Sie zuerst, wer heute auf Ihren Seiten steht.
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